DAV-Fortbildungsbescheinigung über 10.000 Mal ausgestellt
Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsoffensive der Anwaltschaft. Damit wird das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft gefördert.
Für das Kalenderjahr 2009 hat der DAV weit über 10.000 Fortbildungsbescheinigungen erstellt. Die durchschnittliche Stundenzahl der Fortbildungsmaßnahmen liegt bei 32 Stunden.
Die DAV-Fortbildungsbescheinigung ist auch ein Ausweis der Qualität nach Außen. Der Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung wird in der DAV-Anwaltsuche unter www.anwaltauskunft.de mit einem Fortbildungssymbol besonders gekennzeichnet. Der Nutzer kann also seine Auswahl bei der Anwaltsuche verfeinern. Zudem wird das Fortbildungssymbol gern auch für Briefköpfe, Visitenkarten oder die Kanzleihomepage genutzt.
Die Fortbildungsbescheinigung des DAV ist eine kostenlose Leistung für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine. Voraussetzung für die Erteilung einer DAV-Fortbildungsbescheinigung ist der Nachweis anwaltsorientierter Fortbildung von insgesamt mindestens 10 Stunden im Kalenderjahr. Dies wird mit durchschnittlich 32 nachgewiesenen Stunden für anwaltliche Fortbildung weit übertroffen.
Hinweis: Im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung wird die Teilnahme an den Prüfungen des AnwaltZertifikatOnline mit einer Stunde pro bestandener Prüfung anerkannt d.h. Sie können vier von den zehn erforderlichen Fortbildungsstunden im Jahr durch die Teilnahme am AnwaltZertifikatOnline absolvieren.
Quelle: Pressemitteilung des DAV 24/2010 v. 16.08.2010

4 Wochen gratis
Testen Sie jetzt 4 Wochen gratis
… mehr
Anwältinnen und Anwälte mit nachgewiesener Qualität
Die DAV-Fortbildungsbescheinigung wurde im Jahr 2009 über 10.000 Mal ausgestellt.
Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsoffensive der Anwaltschaft.
… mehr
Anerkennung des AnwaltZertifikatOnline
Die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungsmodul wird im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung mit bis zu 4 Stunden anerkannt. … mehr