Für das AnwaltZertifikatOnline können Sie viermal im Jahr (jedes Quartal) eine qualifizierte Prüfung ablegen. Damit dokumentieren Sie Ihren Weiterbildungserfolg auch Mandanten gegenüber.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein entsprechendes Fortbildungs-Zertifikat. Darüber hinaus ist die Teilnahme zum AnwaltZertifikatOnline auch im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung anerkannt. Pro bestandener Quartalsprüfung bekommen Sie bis zu einer Zeitstunde anerkannt.
Hinweis: Die Prüfung wird von der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) betreut. Bei Fragen zur Prüfung oder Probleme beim Login wenden Sie sich bitte direkt an die DAA unter der Telefonnummer 030/726153-120 oder per E-Mail: anwaltzertifikat@anwaltakademie.de.
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Die Quartalsprüfungen bestehen aus jeweils 10 Multiple-Choice Fragen. Bei jeder Frage gibt es 2-4 Antwortmöglichkeiten.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie 60% richtig beantworten.
Die Quartalsprüfungen prüfen die Aufsätze des zurückliegenden Quartals ab und starten jeweils im April, Juli, Oktober und Januar.
Im Anschluss an jede bestandene Quartalsprüfung können Sie sich eine Bescheinigung ausdrucken.
Bei vier bestandenen Quartalsprüfungen erhalten Sie ein Zertifikat der DAA.

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Anwältinnen und Anwälte mit nachgewiesener Qualität
Die DAV-Fortbildungsbescheinigung wurde im Jahr 2009 über 10.000 Mal ausgestellt.
Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsoffensive der Anwaltschaft.
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Anerkennung des AnwaltZertifikatOnline
Die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungsmodul wird im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung mit bis zu 4 Stunden anerkannt. … mehr