AnwaltZertifikatOnline - zur Prüfung

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Zur Prüfung

Prüfung: Egal wann, egalwo.

Für das Anwalt­Zertifikat­Online können Sie viermal im Jahr (jedes Quartal) eine qualifizierte Prüfung ablegen. Damit dokumentieren Sie Ihren Weiterbildungserfolg auch Mandanten gegenüber.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein entsprechendes Fortbildungs-Zertifikat. Darüber hinaus ist die Teilnahme zum AnwaltZertifikatOnline auch im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung anerkannt. Pro bestandener Quartalsprüfung bekommen Sie bis zu einer Zeitstunde anerkannt.

Hinweis: Die Prüfung wird von der Deutschen­Anwalt­Akademie (DAA) betreut. Bei Fragen zur Prüfung oder Probleme beim Login wenden Sie sich bitte direkt an die DAA unter der Telefonnummer 030/726153-120 oder per E-Mail: anwaltzertifikat@anwaltakademie.de.

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Aufbau einer Quartalsprüfung

Die Quartalsprüfungen bestehen aus jeweils 10 Multiple-Choice Fragen. Bei jeder Frage gibt es 2-4 Antwortmöglichkeiten.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie 60% richtig beantworten.

Die Quartalsprüfungen prüfen die Aufsätze des zurückliegenden Quartals ab und starten jeweils im April, Juli, Oktober und Januar.

Im Anschluss an jede bestandene Quartalsprüfung können Sie sich eine Bescheinigung ausdrucken.

Bei vier bestandenen Quartalsprüfungen erhalten Sie ein Zertifikat der DAA.

Beispiel

Prüfungsbeispiel 1
Prüfungsbeispiel 1
Prüfungsbeispiel 3
Prüfungsbeispiel 4
Logos: DAA und juris

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Neuigkeiten

Anwältinnen und Anwälte mit nachgewiesener Qualität

Die DAV-Fortbildungsbescheinigung wurde im Jahr 2009 über 10.000 Mal ausgestellt.

Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsoffensive der Anwaltschaft.
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FAQ

Anerkennung des AnwaltZertifikatOnline

Die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungsmodul wird im Rahmen der DAV-Fort­bildungsbescheinigung mit bis zu 4 Stunden anerkannt. … mehr