| Neben der aktuellen Fassung einer Norm gibt es bei juris auch vorhergehende Fassungen. Damit lassen sich Änderungen noch einfacher nachvollziehen. Zu der vorherigen Fassung einer Norm kommen Sie auf mehreren Wegen: Zum einen können Sie bereits in der Trefferliste die Fassung aufrufen, die der aktuellen unmittelbar voranging: ![]() |
Ein weiterer Weg führt über den Reiter "vorherige Fassung" in der Dokumentansicht: ![]() |
Beim Aufruf der vorherigen Fassung können Sie die aktuell ausgewählte Fassung der Norm und deren vorherige Fassung im unmittelbaren Vergleich sehen. Die vorherige Fassung wird dabei an oberster Position gezeigt. Darunter ist die Ansicht der ursprünglich gewählten Fassung und des Fassungsvergleiches zunächst minimiert. ![]() |
Durch Anklicken des + Zeichens können Sie die Ansicht der ausgewählten Fassung und des Fassungsvergleichs öffnen. Sie sehen untereinander sowohl eine vergleichende Darstellung des Textes inklusive der Fußnoten als auch eine Ansicht mit graphischer Hervorhebung der Änderungen. ![]() |