| Dank der intelligenten Schnellsuche können Sie Ihre Suche mit beliebigen Suchbegriffen sofort starten. Sie erkennt automatisch, wonach Sie gesucht haben (z.B. Urteil, Norm, oder Fundstelle) und gibt Ihnen die Suchbegriffe mit Anzeige der Trefferzahl aus. So müssen Sie vor einer Recherche keine langen Überlegungen anstellen, in welchem Datenbereich Sie was und wie in welches Feld eintragen müssen, um die Dokumente zu finden, die für die Lösung Ihres konkreten rechtlichen Problems relevant sind. Mit Ihrer Suchanfrage recherchieren Sie grundsätzlich über alle Datenbestände, die Ihrem juris-Abonnement entsprechen (Crossrecherche). Für die Schnellsuche geben Sie einfach hintereinander, durch ein Leerzeichen getrennt, beliebige Begriffe oder Kriterien in das Suchfeld ein und Sie erhalten nach Klick auf den "suchen"–Button als Trefferergebnis die Dokumente, die den von Ihnen eingegebenen Kriterien entsprechen. ![]() |
Die Datenbestände werden dabei nicht nur im Volltextbereich durchsucht; vielmehr erkennt das System automatisch, ob Sie nach Textbegriffen, einem Gesetz, einem Gericht, einem Aktenzeichen, einem Datum oder einer Fundstelle gesucht haben und setzt dies entsprechend um. Die übersichtlich gestaltete Trefferanzeige zeigt Ihnen im Anschluss an den Suchbereich auf einen Blick, wie viele Dokumente sich bei der Recherche qualifiziert haben. ![]() |
In der Auswahl können Sie ablesen, wie viele Treffer Sie in den einzelnen Datenbeständen erzielt haben. Die in der Trefferliste angezeigten Treffer können Sie durch Mausklick auf einen entsprechenden Dokumenttyp einschränken. Sie können Ihre Recherche jederzeit durch Eingabe weiterer Suchkriterien verfeinern. Möchten Sie bspw. das Suchergebnis auf ein konkretes Gericht beschränken, tragen Sie das Gericht einfach in das Suchfeld ein und klicken danach auf "Suche verfeinern". Entfernen Sie das Häkchen in dem Ankreuzfeld vor einem Suchkriterium und klicken auf "Suche verfeinern", wird dieses danach nicht mehr berücksichtigt. ![]() |
Mit der Schaltfläche "Neu" ersetzen Sie die vorangegangene Suche durch neue Suchbegriffe bzw. können Sie die vorhandene Suche löschen. Daneben können Sie durch die Verwendung des logischen Operators "oder" eine Vereinigungsmenge bzw. mit "nicht" eine Ausschlussmenge zwischen mehreren Suchbegriffen bilden. Durch die Eingabe bgh oder olg werden nur noch Dokumente gesucht, die vom Bundesgerichtshof oder einem der Oberlandesgerichte (mit Kammergerichten und dem Bayerischen Obersten Landesgericht) stammen. Neben der Schnellsuche über "Alle Dokumente" steht Ihnen auch eine erweiterte Suchmaske zur Recherche von allen Dokumentarten, die Ihrem Abonnement entsprechen, zur Verfügung. Die erweiterten Suchmasken erhalten Sie durch Klick auf den Reiter "Erweiterte Suche". Diese sind hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Kriterien, in Abhängigkeit zum über die Rechercheauswahl gewählten Dokumenttyp, entsprechend angepasst. |