• 02.05.2024
  • Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB)

Unionsrechtliche Pflicht der Zahlungsdienstleister zum Kundenidentifikator-Namensabgleich – Ökonomische Implikationen und rechtliche Friktionen

Schon seit der Umsetzung der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) in nationales Recht sind Zahlungsdienstleister nicht mehr verpflichtet, im Überweisungsverkehr einen Kontonummer-Namensabgleich durchzuführen. Mit der Verordnung zur Änderung u. a. der SEPA-Verordnung und – sollte der Unionsgesetzgeber diese ebenfalls verabschieden – der Verordnung über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSR) ist ein grundlegender Wandel im Zahlungsdiensterecht verbunden. Danach sind nämlich Zahlungsdienstleister in der Regel verpflichtet, vor der Autorisierung eines Überweisungsauftrags den vom Zahler angegebenen Kundenidentifikator und Namen abzugleichen. Der Beitrag befasst sich mit den genannten europäischen Gesetzgebungsakten. Dabei geht es zum einen um ökonomische Erwägungen, die die Europäische Kommission zu ihren Vorschlägen veranlasst haben. Zum anderen sind die mit den derzeitigen Fassungen verbundenen rechtlichen Probleme zu untersuchen.

Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB)

Quelle:
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB)

Fundstelle:
ZBB 2024, 96-107

Autoren:
Dennis Fritz