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Dokumentation

Wichtige Kriterien für die Zuverlässigkeit eines juristischen Informationssystems sind Objektivität und Transparenz bei der Auswahl der Dokumente und fachliche Korrektheit bei der Dokumentation.

Diese Kriterien werden durch eine Vielzahl von Maßnahmen gewährleistet.

Die wichtigste Maßnahme ist die Zusammenarbeit mit Dokumentationsstellen, die die Auswahl und Auswertung der Dokumente mit fachkompetenter Ausbildung und Erfahrung leisten. Dies sind:

  • die Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts, der fünf Obersten Gerichtshöfe und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für die Rechtsprechungs-, Literatur- und Pressedatenbank,
  • das Bundesministerium der Justiz für das Bundesrecht und die DDR-Vorschriften,
  • das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht für die Verwaltungsvorschriften,
  • das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages und der wissenschaftliche Dienst des Bundesrates für die Gesetzesmaterialien,
  • das Bundespatentgericht für seine eigene Rechtsprechung.

Bei jährlich über zwei Millionen Gerichtsentscheidungen kann es nicht sinnvoll sein, jede ergangene Entscheidung zu erfassen, es müssen also Auswahlkriterien gefunden werden. Um eine Beeinflussung der juristischen Meinungsbildung durch eine subjektive Auswahl der nachgewiesenen Dokumente zu vermeiden, gibt es objektive Kriterien für die Auswahl:

  • Für die Gesetze ist die Auswahl vergleichsweise einfach: Die Bundesgesetze werden vollständig und aktuell nachgewiesen.
  • Für die Aufsatzliteratur ist der Rahmen dadurch gefunden worden, dass alle juristischen Fachzeitschriften von einiger Bedeutung - zur Zeit etwa 750 - ausgewertet werden.
  • Am wichtigsten sind jedoch die Kriterien für die Rechtsprechung. Grundsätzlich liegt die Entscheidung beim Gericht und beim Richter selbst. Hält ein Gericht oder ein Richter eine Entscheidung für dokumentationswürdig, wird sie bei juris ohne weitere inhaltliche Kontrolle aufgenommen. juris dokumentiert ergänzend Entscheidungen aus ca. 750 Fachzeitschriften und Sammlungen, da mit der Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift ja bereits eine Entscheidung über die Dokumentationswürdigkeit getroffen worden ist.

Die Nutzer des juris Rechtsprechungsdatenbestandes können bei der Suche sogar ganz differenziert auf diejenigen Dokumente zugreifen, die bestimmten Dokumentationskriterien unterliegen.

Nach dem sogenannten "Drei-Schalen-Modell" kann man mit dem Suchbegriff "q[1, 2 oder 3]" die Suche einschränken auf Dokumente der:

  • 1. Schale: Das sind alle Dokumente, die die strengen Dokumentationskriterien der Bundesgerichte erfüllen und sich in unterschiedlichen Dokumentationsstadien befinden (komplett-, teilweise-, noch nicht dokumentiert)
  • 2. Schale: Das sind diejenigen Dokumente, die für die Dokumentation über juris direkt vorgesehen sind oder bereits von juris dokumentiert wurden
  • 3. Schale: Hier sind Dokumente vorhanden, die zunächst nicht für die Dokumentation vorgesehen waren oder sind, die aber dokumentiert werden, wenn sie im Laufe der Zeit ein Dokumentationskriterium erfüllen. Diese Dokumente sind aus Gründen der Vollständigkeit oder aus Verlinkungsgründen in den Datenbestand aufgenommen worden

Auf Grund der sorgfältigen Studien der Projektgruppe zum Aufbau des Rechtsinformationssystems juris bestanden bereits für diese Aufbauarbeiten sehr detaillierte Vorstellungen über die Gewährleistung einer möglichst objektiven Dokumentationsmethode. Bereits in dieser Phase wurden die Weichen gestellt für das Nebeneinander von Volltextsuche und intellektueller Klassifizierung.

Das bedeutet, dass jede Entscheidung, Gesetz etc. einerseits über jedes sinntragende Wort im Wortlaut, wie ihn die Richter, Gesetzgeber etc. gewählt haben, gesucht werden kann, andererseits aber auch Merkmale zur Suche verwendet werden können, die im Dokument selbst nicht vorkommen, aber dem Juristen als Klassifizierungsmerkmale aus Katalogen, Registern, Sachverzeichnissen etc. als Arbeitsinstrumente vertraut sind. Damit war von Anfang an neben die rein maschinelle Verarbeitung der Dokumente die intellektulle Verarbeitung durch qualifizierte Juristen getreten, die die Qualität der Daten bis heute auszeichnet.

Das Nebeneinander von Volltextsuche und intellektueller Klassifizierung ist insbesondere bei juris schon deswegen unerlässlich, weil nicht alle Dokumente im vollen Wortlaut abgespeichert sind. Dies hat einerseits urheberrechtliche Gründe - wie bei den Literaturdatenbanken, ist andererseits aber auch eine Frage der menschlichen und technischen Arbeitskapazitäten. Da sich jedoch abzeichnet, dass die juris Anwender Gerichtsentscheidungen grundsätzlich im Volltext wünschen, werden seit 1990 die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der 5 obersten Bundesgerichte im Langtext erfasst und man hat mit der Nacherfassung der Volltexte für diesen Bereich begonnen.

Weitere Maßnahmen für die Sicherung der Qualität der Dokumentation sind eindeutige und sehr detaillierte Dokumentationsrichtlinien und weitgehende programmtechnische Prüfmechanismen durch ein System namens PARAT, das von juris selbst entwickelt wurde. Dieses System überprüft unter anderem dokumentarische Einträge auf formale und inhaltliche Richtigkeit und bildet aus dokumentarischen Einträgen zusätzliche Suchkriterien.