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juris Rechtsprechung

Inhalt: Die Datenbank juris Rechtsprechung enthält die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Bundesgerichte seit Bestehen der Gerichte. Seit 1976 wird auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte zu allen Rechtsgebieten nachgewiesen.

Zusätzlich sind enthalten:

  • die arbeits- und die sozialrechtlich bedeutsame Rechtsprechung der Instanzgerichte seit 1954;
  • die in den Sammlungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder enthaltenen Entscheidungen seit 1960;
  • die Entscheidungen des Bundespatentgerichts seit 1961;
  • die Rechtsprechung zum Schadensrecht seit 1965;
  • die veröffentlichte Rechtsprechung der Finanzgerichte seit 1966.

Die nachgewiesenen Entscheidungen werden fachspezifisch durch die Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Bundesgerichte und durch die Dokumentationsstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster aufbereitet. Um die Aktualität zu erhöhen, werden bedeutsame Entscheidungen schon vor ihrer endgültigen dokumentarischen Bearbeitung in der Datenbank nachgewiesen. Diese Dokumente sind als Vorabdokumentation besonders gekennzeichnet und werden um die zahlreichen dokumentarischen Zusatzinformationen ergänzt, sobald diese vorliegen.

Die Datenbank juris Rechtsprechung enthält bereits heute mehr als 1 Million Entscheidungen. Hiervon werden über 710.000 Entscheidungen im Langtext, d.h. mit Tatbestand und Entscheidungsgründen nachgewiesen. Hierzu zählen weitgehend alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie die neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Bundesgerichtshöfe.