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''juris PraxisReport extra'' als Beilage zum Anwaltsblatt

Die erste Ausgabe von "juris PraxisReport extra" erscheint pünktlich zum Deutschen Anwaltstag, der vom 05. bis zum 07. Mai 2005 in Dresden stattfindet, als Beilage zum Anwaltsblatt. Das Anwaltsblatt wird vom DAV herausgegeben und ist eine der auflagenstärksten juristischen Fachzeitschriften in Deutschland.

"juris PraxisReport extra" wird Auszüge aus den bestehenden juris PraxisReporten veröffentlichen. Dabei wählt die juris-Redaktion Anmerkungen mit prozessrechtlichem Schwerpunkt aus. Damit stellt "juris PraxisReport extra" inhaltlich eine ideale Ergänzung zum Anwaltsblatt dar, das im Rechtsprechungsteil vor Allem über berufsrechtliche und kostenrechtliche Entscheidungen informiert.

Dr. h.c. Gerhard Käfer, Sprecher der Geschäftsführung der juris GmbH: "Wir freuen uns, dass wir eine erstklassige Fachzeitschrift wie das Anwaltsblatt mit einem Supplement aus praxisorientierten Anmerkungen zu aktuellen Entscheidungen von renommierten Autoren sinnvoll ergänzen können." Er ist sich sicher, "dass das seit über einem Jahr erfolgreiche Konzept der juris PraxisReporte - eine erste Orientierung und einen kurzen Überblick über aktuelle Rechtsprechung zu bieten - auch die Leser des Anwaltsblattes überzeugen wird".

Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins: "Wir haben lange nachgedacht, wie wir die Attraktivität des Anwaltsblatts noch weiter steigern können. Mit dem exklusiv im Anwaltsblatt erscheinenden Supplement erhalten Anwältinnen und Anwälte praktische Tipps für die forensische Tätigkeit - ein echter Mehrwert." Er freut sich, dass mit dem Supplement nun im Rahmen der Kooperation mit juris ein Produkt entstanden ist, von dem alle Mitglieder des DAV profitieren können.

Über den Deutschen Anwaltverein: Der Deutsche Anwaltverein ist seit dem Jahr 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Er repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ihm gehören 244 Anwaltvereine in ganz Deutschland sowie einer in Frankreich und in Großbritannien an. Über die örtlichen Anwaltvereine sind dem DAV rund 61.000 Rechtsanwälte angeschlossen. Der DAV setzt sich für die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Anwaltschaft ein. Als bundesdeutsche Solidargemeinschaft der Anwaltschaft leistet der DAV berufs- und rechtspolitische Arbeit.

Über die juris GmbH: Die juris GmbH, das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Saarbrücken, ist in Deutschland Marktführer für Dienstleistungen auf dem Gebiet elektronischer Rechtsinformationen. Zu den damit versorgten Kunden zählen alle deutschen Gerichte, Verbände und Universitäten sowie eine Vielzahl praktizierender Juristen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung. Die Vielzahl der Rechtsgebiete wird von juris in einer von Wettbewerbern bisher nicht erreichten Vollständigkeit und inhaltlichen Qualität abgedeckt. Diese herausragende Qualität wird von juris durch eine traditionell enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Gerichtshöfe sowie zahlreicher weiterer Gerichte gewährleistet. Die seit bald zwei Jahrzehnten erfolgreich operierende Firma ist auf dem Weg, sich vom führenden Anbieter juristischer Datenbanken zu einem Multimedia-Verlag mit juristischem Schwerpunkt zu entwickeln. Für die vielfältigen Rechtsgebiete sollen alsbald neben traditionellen Primärinformationen (Entscheidungen, Aufsätze und Normen) zunehmend vielschichtige Sekundärinformationen (Kommentare, Lehrbücher, Arbeitshilfen u. v. m.) angeboten werden, deren Inhalte in innovativer Weise miteinander verknüpft werden.

Die beiden größten Anteilseigner von juris sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, mit einem Anteil von über 50 % und die niederländische SDU v/h Staatsdrukkerij/Uitgeverij, NV, mit einem Anteil von über 45 %. Die verbleibenden Anteile befinden sich im Streubesitz. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Dr. h. c. Gerhard Käfer (Sprecher der Geschäftsführung) und Herr Samuel van Oostrom.

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