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Urheberrechtskommentar Fromm/Nordemann erstmals online

Saarbrücken, den 04.08.2009. Der Kommentar Fromm/Nordemann zum Urheberrecht ist ab sofort exklusiv bei juris online recherchierbar. Das neue Angebot entstand in Kooperation mit dem Kohlhammer Verlag.

Die neu erschienene 10. Auflage des Kommentars zum Urhebergesetz, Verlagsgesetz und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz setzt sich mit den zahlreichen Novellen zum Urheberrechtsgesetz eingehend auseinander und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie das frühere Recht und eventuelle Grundlagen der Vorschriften in EU-Richtlinien und internationalen Konventionen. Da das Urheberrecht untrennbar mit dem Verlagsrecht verbunden ist, enthält der Kommentar jetzt auch eine Kommentierung zum Verlagsgesetz. Die bewährte Kommentierung zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist erhalten geblieben.

Der Kommentar ist mit den juris-Datenbeständen umfassend verlinkt, so dass der Leser unter anderem die im Kommentar zitierte Rechtsprechung und die zitierten Normen mühelos aufrufen kann.

Das praxisorientierte Werk ist der älteste Kommentar zum Urheberrechtsgesetz. Die Erstauflage ist bereits 1966 erschienen.

Die Herausgeber, Prof. Dr. Axel Nordemann, Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann und Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, sind als Rechtsanwälte erfahrene und angesehene Praktiker im Urheberrecht. Sie vertreten national und international Medienunternehmen, Urheber, Verwertungsgesellschaften und Verbände. Ihr Autorenteam besteht ausschließlich aus einschlägig tätigen Rechtsanwälten.

Dank der Kooperation mit dem Kohlhammer Verlag können wir unseren Kunden diesen erstklassigen Kommentar nur bei uns online anbieten. Der schnelle und einfache Online-Zugriff in Verbindung mit den umfassenden Verlinkungen bringt den Lesern einen erheblichen Nutzen“, so Dr. h. c. Gerhard Käfer, Sprecher der Geschäftsführung.

Die Kooperationspartner:

Über juris

Die juris GmbH, das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Saarbrücken, ist führend auf dem deutschen Markt für elektronische Rechtsinformationen. Die enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes gewährleistet die hohe Qualität des Informationsangebotes. juris wird von allen deutschen Gerichten genutzt, ebenso von Universitäten, Verwaltungen des Bundes und der Länder, Verbänden, der Wirtschaft, Rechtsanwälten und einer Vielzahl von Juristen. Neben seinen Online-Angeboten bietet juris auch Printprodukte an.

Über den Kohlhammer Verlag

Die juristische Fachliteratur, insbesondere zum württembergischen Landesrecht, war die Keimzelle des Verlages, nachdem sich Gestaltung, Druck und Vertrieb von Formularen für Behörden und Gerichte in den 1860er Jahren als sehr erfolgreich erwiesen hatten.
Auf die Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuches 1896 reagierte der Verlag mit der Veröffentlichung eines der ersten Kommentare zum BGB noch im Jahre 1897. Dies war zugleich der Ausgangspunkt für die Erweiterung des Verlagsprogramms. Neben Gesetzeskommentierungen und Textausgaben erschienen nun auch Handbücher für die Praxis und Lehrbücher.
Heute deckt das juristische Verlagsprogramm die Bereiche Bundesrecht und Landesrecht mit Textausgaben, Kommentaren, Zeitschriften, Studien- und Handbüchern in seiner gesamten Bandbreite ab.

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