Bonn, den 28. April 2010. Das Bundesamt für Justiz eröffnet erstmals ein Bürgerportal, über das Bürgerinnen und Bürger im Internet die Rechtsprechung zur Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen recherchieren können.
In seiner Funktion als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption ist das Bundesamt als Fachstelle an den jährlich etwa 1.000 gerichtlichen Anerkennungsverfahren beteiligt. Hierzu liegt mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung vor. Deshalb hat das Bundesamt mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und in Zusammenarbeit mit der juris GmbH ein entsprechendes Bürgerportal entwickelt. Auf der Homepage des Bundesamts für Justiz können sich Interessierte nun einen Überblick über die zur Auslandsadoption ergangene Rechtsprechung verschaffen. Mit Hilfe von Suchbegriffen kann gezielt nach Einzelentscheidungen recherchiert und deren Wortlaut aufgerufen werden. Das Bürgerportal steht ab sofort im Internet unter www.bundesjustizamt.de und dort in der Rubrik Auslandsadoption/Rechtsprechung kostenlos zur Verfügung.
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