Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
Fußnoten(+++ Textnachweis ab: 1.1.2005 +++)Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 24.12.2003 I 2954 (ArbMDienstLG 4) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 61 Abs. 1 dieses G am 1.1.2005 in Kraft. Die §§ 6, 6a, 13, 18 Abs. 4, 27, 36, 44b, 45 Abs. 3, 46 Abs. 1, 65 und 66 treten gem. Art. 61 Abs. 2 idF d. Art. 14 Nr. 4 Buchst. a G v. 30.7.2004 I 2014 am 1.1.2004 in Kraft. Fassungen, Zitierungen und Änderungen![]() SGB 2 wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. SGB 2 wird von mehr als 51 landesrechtlichen Vorschriften zitiert. SGB 2 wird von acht Verwaltungsvorschriften der Länder / von Landesverbänden zitiert. SGB 2 wird von 51 Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert.
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