Umsatzsteuergesetz Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Fundstelle: BGBl. I 2014, 2429)
Fußnoten
Anlage 4: IdF d. Art. 11 Nr. 2 G v. 22.12.2014 I 2417 mWv 1.1.2015
Anlage 4 Nr. 3: IdF d. Art. 11 Nr. 3 G v. 2.11.2015 I 1834 mWv 6.11.2015 Fassungen, Zitierungen und Änderungen![]() Zu Anlage 4 UStG 1980 gibt es zwei weitere Fassungen. Anlage 4 UStG 1980 wird von sieben Vorschriften des Bundes zitiert. Anlage 4 UStG 1980 wird von fünf Verwaltungsvorschriften des Bundes / von Bundesbehörden zitiert. Anlage 4 UStG 1980 wird von einer Verwaltungsvorschrift der Länder / von Landesverbänden zitiert. Anlage 4 UStG 1980 wird von einem Zeitschriftenbeitrag oder Literaturnachweis zitiert. Anlage 4 UStG 1980 wird von drei Vorschriften des Bundes geändert.
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