Anleitung zur Recherche in VORIS mit JAWS

Allgemeines

Anmeldung

Aufbau der Suchoberfläche

Rechercheauswahl

Suchbereich

Index

Trefferanzeige

Musterrecherchen

Suche nach dem Text einer einzelnen Vorschrift

Suche nach dem Text eines ganzen Gesetzes

Anleitung zur Recherche in VORIS

Allgemeines

Die juris GmbH hat eigens für sehbehinderte bzw. blinde Nutzerinnen und Nutzer entsprechende Hilfen implementiert, die es Ihnen ermöglichen, relativ schnell und komfortabel im VORIS zu recherchieren.

Hierzu wurden einzelnen Funktionen Tastenkombinationen zugeordnet:

Selbstverständlich werden durch diese Belegung die in bereits vergebenen Tastaturkombinationen nicht beeinträchtigt.

Die wichtigsten Befehle zum Arbeiten in VORIS sind:

Die Suche gestaltet sich mit diesen Hilfen relativ einfach.

Anmeldung

Über die Adresse www.intra.nds-voris.de gelangen Sie, vorausgesetzt, Sie sind berechtigt, das Landesintranet von Niedersachsen zu nutzen, direkt in die Datenbankanwendung.

Aufbau der Suchoberfläche

Die Suchoberfläche gliedert sich in vier Bereiche:

Rechercheauswahl

Die so genannte Rechercheauswahl oder Steuerleiste zeigt in Tabellenform an, in welchen Dokumenttypen Sie recherchieren können. In VORIS sind dies:

Rechts neben den in der ersten Spalte mit den Bezeichnungen stehen in der zweiten Spalte die Anzahl der in jedem Bereich vorhandenen Dokumente. Nach einer erfolgten Recherche können Sie dort ablesen, wie viele Dokumente im jeweiligen Bereich all Ihren Suchkriterien entsprachen.

Sie können über die juris-Tastenkombination Alt-Taste und 5 und nachfolgender Betätigung der Enter-Taste in die Steuerleiste hineingelangen und durch Drücken der Pfeil nach oben oder unten Taste die Auswahl entweder vor oder nach einer Recherche verändern. Eine Auswahl hat Einfluss auf die in der Trefferliste angezeigten Dokumente.

Grundsätzlich werden bei der Grundeinstellung „Alle Dokumente“ alle Treffer nach Typen geordnet in rückwärts chronologischer Reihenfolge angezeigt. Zunächst also Gesetze, dann Beschlüsse der Landesregierung usw. Durch Auswahl von beispielsweise „Verwaltungsvorschriften“ werden nur noch entsprechende Dokumente rückwärts chronologisch sortiert angezeigt.

Suchbereich

Der Suchbereich wird in den weiter unten beschriebenen Musterrecherchen ausführlich beschrieben.

Index

Der Index, auch Navigation genannt hat zwei Funktionen: zum einen bietet er Ihnen die Möglichkeit Ihre Recherche auf ein konkretes Rechtsgebiet zu beschränken, zum anderen im Index wie in einem Inhaltsverzeichnis der Inhalte zu navigieren. Daneben bietet die Navigation bei der Anzeige eines Einzelnormtextes die Möglichkeit ein Inhaltsverzeichnis des gesamten Normkomplexes einzusehen und damit auch im Gesetz selbst zu navigieren, also andere Einzelnormen des Gesetzes aufzurufen.

Sie gelangen zur Navigation durch die juris-Tastenkombination Alt-Taste und 6 und nachfolgendem Drücken der Enter-Taste.

Trefferanzeige

Im Bereich der Trefferanzeige wird nach einer erfolgten Recherche entweder eine Trefferliste der allen Ihren Suchkriterien entsprechenden Treffer oder bei einem Trefferergebnis von nur einem einzigen Treffer, etwa nach Recherche eines Einzelnormdokuments sowie nach Auswahl eines Dokumentes aus der Trefferliste, das Dokument selbst angezeigt.

Weitere Hinweise zum Aufruf eines Dokuments finden Sie ebenfalls in nachfolgenden Musterrecherchen.

Musterrecherchen

Suche nach dem Text einer einzelnen Vorschrift

Nach der Anmeldung am System befindet man sich auf der Startseite und gelangt durch Drücken des Buchstaben „e“ ins Eingabefeld für die Recherche, der Formularmodus zum Editieren des Eingabefeldes wird mit Enter aktiviert.

JAWS weist darauf hin, dass der Formularmodus eingeschaltet ist und man kann den gewünschten Paragrafen, beispielsweise „§ 23 arbschg“ eintragen. Das Paragrafenzeichen muss nicht geschrieben werden, es schadet jedoch nicht. Groß- und Kleinschreibung sind nicht zu beachten.

Selbstverständlich können auch mehrere Begriffe in das Suchfeld eingetragen werden, um beispielsweise über eine Suche mit in einem Gesetz oder einer Verordnung enthaltenen Textbegriffen den gewünschten Text zu finden. Dabei ist zu empfehlen, dass die Begriffe in ihrer grammatikalischen Grundform eingetragen werden, damit das Datenbanksystem nicht nur den Begriff als solchen als Trefferergebnis ausweist, sondern auch automatisch Wortzusammensetzungen des Begriffs einerseits als auch seine flektierten Formen findet. Daneben wird dadurch gewährleistet, dass auch von juris vergebene Synonyme des Begriffs automatisch als Treffer erzielt werden.

Ferner sollten lange zusammengesetzte Begriffe in ihre Bestandteile zerlegt werden, weil nicht immer gewährleistet ist, dass der Begriff auch tatsächlich so, wie Sie ihn eingegeben haben, in dem gesuchten Dokument vorkommt.

Durch einmaliges Betätigen der Tab-Taste gelangt man nach Eingabe des Suchbegriffs oder der Suchbegriffe zum Schalter "Suche auslösen" und kann diesen mit der Leertaste, dem Cursorrouting der Braillezeile, oder Enter auslösen.

Haben Sie mehrere Suchbegriffe eingegeben, bildet das Datenbanksystem automatisch eine Schnittmenge der Einzeltreffer, so dass das Trefferergebnis alle Dokumente ausweist, in denen alle Suchbegriffe kumulativ vorkommen. Dabei wird die Suche gleichzeitig in allen Dokumentbereichen, die in VORIS verfügbar sind, durchgeführt.

Bei der Suche nach einer einzelnen Vorschrift wird durch die Grundeinstellung des Systems die heute geltende Fassung gesucht. Da das Datenbanksystem hierbei im Zweifel immer nur einen Treffer erzielen kann, wird im Gegensatz zum nachfolgenden Beispiel regelmäßig keine Trefferliste erzeugt; vielmehr zeigt die Datenbank sofort das gesuchte Dokument an.

Durch Betätigen der juris-Tastenkombination Alt-Taste und 9 und nachfolgendem Drücken der Enter-Taste springt der virtuelle -Cursor direkt zum Beginn der Normüberschrift und beginnt den Text in gewohnter Weise vorzulesen.

Am Ende eines Normtextes finden Sie in den Fußnoten (auch über die h-Taste oder die Überschriftenliste zu erreichen) Hinweise zur Fassung der konkreten Norm und zu vorangegangenen Fassungen ebenso wie Links zu weiteren Verknüpfungen der Norm, etwa zu den Gesetzen, die die konkrete Norm zitieren.

Möchten Sie danach eine andere Recherche durchführen, springen Sie mit „e“ ins Suchfeld und wechseln Sie in den Formularmodus.

Um nun die bereits erfolgte Suche mit geänderten Kriterien fortzusetzen oder die alte Suchanfrage zu löschen, müssen Sie die entsprechende Schaltfläche über die Tab-Taste suchen und mit Enter betätigen.

Im Normalfall befindet sich nur ein Such-Schalter direkt unterhalb des Suchfeldes. Nach einer durchgeführten Suche befindet sich unterhalb des Suchfeldes jedoch eine Tabelle mit drei Reihen und der Anzahl der eingegebenen Suchbegriffe entsprechenden Anzahl von Spalten, die ausweist, wie viele Treffer sich hinsichtlich eines eingegebenen Begriffs qualifiziert haben (Reihe eins und zwei) sowie die Anzahl der kombinierten Treffer, also das Ergebnis einer Schnittmengenbildung der einzelnen Treffer zueinander beziffert.

Erst im Anschluss an diese Tabelle befinden sich in diesem Fall zwei Schalter:

Mit der ersten Alternative erreichen Sie, dass ein in das Suchfeld eingegebenes Kriterium mit in die vorangegangene Suche einbezogen wird, Sie also die alte Suche verfeinern.

Durch Betätigen des zweiten Schalters erreichen Sie, dass die vorangegangenen Suchkriterien entfernt und eine neue Suche mit den in das Suchfeld eingegebenen Kriterien ausgelöst wird.

Wie Sie nach einer Suche, die mehrere Treffer in einer Trefferliste zusammenfasst zum Sie interessierenden Dokument gelangen, erfahren Sie in der Beschreibung des zweiten Recherchebeispiels „Suche nach dem Text eines ganzen Gesetzes“.

Suche nach dem Text eines ganzen Gesetzes

Beginnen Sie die Suche wie im ersten Beispiel beschrieben und beachten Sie die dortigen Hinweise zur Suche mit Textbegriffen.

Tragen Sie in die Suchzeile einfach beispielsweise „behindertengleichstellungsgesetz“ oder die amtliche Abkürzung „nbgg“. Durch einmaliges Betätigen der Tab-Taste gelangt man nach Eingabe des Suchbegriffs oder der Suchbegriffe zum Schalter "Suche auslösen" und kann diesen mit der Leertaste, dem Cursorrouting der Braillezeile, oder Enter auslösen.

Die Suche nach gesetzlichen Vorschriften ist am sichersten mit der amtlichen Gesetzesabkürzung durchzuführen.

Nachdem die Recherche durchgeführt wurde, ruft man mit Funktions-(JAWS)-Taste F7 die Linkliste auf und navigiert mit den Cursortasten zum gewünschten Eintrag, hier dem ersten Dokument der Trefferliste, das mit der Abkürzung des Gesetzes, also nbgg beginnt. Man kann die Suche in der Linkliste auch dadurch beschleunigen, indem man den Anfangsbuchstaben der Gesetzesabkürzung über die Tastatur eingibt und so zum ersten Eintrag, der mit dem Buchstaben „n“ beginnt, springt. In der Linkliste werden Ihnen die einzelnen Möglichkeiten des Aufrufs eines Dokumentes vorgelesen, je nach Dokumenttyp im Beispiel „nbgg Landesnorm Niedersachsen …“ oder „§ 1 NBGG Landesnorm Niedersachsen …“ bzw. „Aktuelle Gesamtausgabe “.

Durch Drücken der Enter-Taste beim Eintrag "Aktuelle Gesamtausgabe " wird das Gesetz aufgerufen. Mit dem juris-Tastaturkürzel Alt-Taste und 9 und Enter kann man das Gesetz mit den Cursortasten oder dem Lesemodus vorlesen lassen.

Die Darstellung eines Gesetzes in der Gesamtausgabe beginnt immer mit dem Titel und der Abkürzung (sofern vorhanden) und insbesondere mit einem automatisiert erstellten nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis, das Links zu allen einzelnen Vorschriften des Gesetzes aufweist. Um sich einen Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen, empfiehlt es sich dieses Inhaltsverzeichnis erneut über die Linkliste oder über die Überschriftenliste zu erkunden und von dort aus zu einer gewünschten Einzelnorm zu springen.

Zwischen dem Textabschnitt einer jeden Einzelnorm befinden sich Sprungbefehle zum Seitenanfang und zur Einzelansicht, die eher für sehende Nutzerinnen und Nutzer geeignet sind. Bei der Nutzung von VORIS mit Screenreadern empfiehlt es sich jedoch die Linkliste bzw. die Überschriftenliste zu nutzen; Letztlich ist es immer möglich mit dem juris Befehl Alt-Taste und 9 und Drücken der Enter-Taste wieder zum Anfang der Gesamtausgabe zu springen.

Alternativ zur vorangegangenen Vorgehensweise können Sie auch eine pdf-Ausgabe eines gesamten Gesetzes aufrufen und – vorausgesetzt, Sie haben eine entsprechende Zusatzsoftware installiert – ebenfalls vorlesen lassen. Die Möglichkeit der pdf-Ausgabe finden Sie gleich im Anschluss an den Druckausgabeschalter in der Statuszeile der Dokumentausgabe.


Bei Fragen oder Anregungen sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Ansprechpartner ist:

RA Ulrich Gawlitza
Team Customer Support
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gawlitza@juris.de