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Hugo Sinzheimer Institut
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von Betriebsratswahlen ausgeschlossen. Sie sind weder wahlberechtigt noch passiv wählbar. Es bestehen Zweifel, ob dieser Ausschluss zulässig ist. Diesen geht das vorliegende Gutachten nach.
Bedenken ergeben sich einerseits aus dem unionsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung. Andererseits auch verfassungsrechtlich wegen der Ungleichbehandlung aufgrund des Alters.
Soweit eine Unwirksamkeit der Altersgrenzen in Betracht kommt, stellt sich auf der Rechtsfolgenebene die Frage nach den Auswirkungen auf bereits bestehende betriebliche Interessenvertretungen. Auch hiermit befasst sich das Gutachten.
Herausgeber:
Kyra Klocke
(Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
,
Dr. Daniel Ulber
(Universität Halle)