Grundsteuerrecht

Wer die veralteten Einheitswerte als derzeitige Grundsteuerbemessungsgrundlage kippen will, muss die Verfassungswidrigkeit geltend machen. Bis dahin gelten die Vorschriften des Grundsteuergesetzes unverändert. Der "Stöckel / Volquardsen" hilft bei Fragen weiter.

Herausgeber/Autoren:
  • Reinhard Stöckel (Regierungsdirektor im Thüringer Finanzministerium),
  • Christian Volquardsen (Oberregierungsrat in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg)

Die Neukommentierung berücksichtigt insbesondere Anzeigepflichten der Steuerbürger, die öffentliche Bekanntgabe, Fiskalerbschaft und herrenlose Grundstücke sowie die Neuregelungen zum Grundsteuererlass. Die Zweitwohnungsteuer ist durch eine gerichtsfeste Erhebung aufgrund wegweisender Urteile der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sichergestellt. Der Administrierungsaufwand ist sehr gering. Die Kommentierung beschäftigt sich vordringlich mit dem Hamburgischen Zweitwohnungssteuergesetz, enthält aber auch eine Reihe von Handlungsempfehlungen und Ausführungen zu Steuersatzungen anderer Kommunen.

Im Anlageteil finden sich eine Mustersatzung und Abdrucke von in Hamburg eingesetzten Vordrucken und Formularen, die als Anregung für andere Kommunen dienen sollen. Die Bewertung kommunaler Grundstücke im Rahmen des neuen Kommunalen Finanzwesens (Doppik) berücksichtigt insbesondere die Problematik der Wertermittlung in der Eröffnungsbilanz, die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts und die Besonderheiten bei Denkmalschutz und Erbbaurechten.

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