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Deutscher Anwaltverlag
Verkehrs- und Versicherungsrechtler aber auch Allgemeinanwälte haben häufig mit Schmerzensgeld-Forderungen zu tun. Das Problem: Es gibt unzählige Arten der körperlichen und psychischen Verletzung, zudem haben Klienten wegen extremer Schmerzensgelder in den USA oft falsche Vorstellungen. Die Lösung: Die neue 39. Auflage des Klassikers "SchmerzensgeldBeträge".
Schmerzensgeldfälle sind oftmals emotional aufgeladen, denn Ihren Mandanten wurden Verletzungen zugefügt und sie sind auf Ihre Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, eine angemessene Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zu erstreiten. Nur: Was ist angemessen? Sie als Anwalt müssen hier das richtige Maß finden. Denn auch wenn die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgelds letztlich im Ermessen des Gerichts liegt, so sind die Erfolgsaussichten ungleich höher, wenn Sie mit einer realistischen Summe an den Start gehen.
Im Nachschlagewerk "SchmerzensgeldBeträge" sind über 3.000 Urteile alphabetisch sortiert nach Art der Verletzung. So finden Sie schnell das Urteil, das zu Ihrem Fall am besten passt. Besonders hilfreich: Das ausgeurteilte Schmerzensgeld wird bei älteren Entscheidungen mithilfe des aktuellen Verbraucherpreisindexes angepasst – so sind z. B. 2.500 € im Jahr 2005 heute 2.800 € wert.
Neu in der 39. Auflage:
Neben rund 100 weiteren Entscheidungen wurden die Folgenden neu aufgenommen:
- Die Entscheidungen des LG Traunstein (Urt. v. 11.2.2020 – 1 O 1047/19) und des LG Trier (Urt. v. 5.5.2020 – 6 O 376/19) zum Hinterbliebenengeld
- Die Entscheidungen des LG Gießen (Urt. v. 6.11.2019 – 5 O 376/18) und des OLG Oldenburg (Urt. v. 18.3.2020 – 5 U 196/18) mit Schmerzensgeldern von jeweils 800.000 EUR im Falle schwerster Beeinträchtigungen junger Geschädigter
Herausgeber:
Susanne Hacks
,
Wolfgang Wellner
(Richter am Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe)
,
Dr. Frank Häcker
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Aschaffenburg)
,
Thomas Offenloch
(Richter am Bundesgerichtshof)