STAUDINGER Online powered by juris, §§ 1922-1966 Erbfolge
Dr. Julius von Staudinger,
Von unserem Partnerverlag
Verlag Dr. Otto Schmidt – De Gruyter
Mit dem Tod des Erblassers steht noch nicht endgültig fest, ob der Berufene Erbe bleibt. Auch gehen nicht alle Rechtspositionen des Erblassers auf den Erben über. Aktuell besonders streitbehaftet ist der digitale Nachlass des Erblassers.
Die Kommentierung arbeitet praktische wie theoretische Probleme des § 1922 sowie die mit den genannten Schwebezuständen verbundenen Unwägbarkeiten umfassend und lösungsorientiert auf.
Begründer:
Dr. Julius von Staudinger
(Königlicher Geheimer Rat und Senatspräsident am OLG München)