STAUDINGER Online powered by juris, §§ 2303-2345 Pflichtteil, Erbunwürdigkeit

Die in vielen Punkten kritisierte Erbrechtsreform wird in der Neubearbeitung eingehend berücksichtigt. Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt auf der Pflichtteilsentziehung.

Begründer:
  • Dr. Julius von Staudinger

Kernpunkte der Neuregelung sind die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe neben der Erweiterung des geschützten Personenkreises, die Ausdehnung der Stundungsgründe und die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.

In den Fällen des § 2306 wird eine ärgerliche Fehlleistung des BGB endlich beseitigt, indem dem Erben bei wirksamer Ausschlagung stets der Pflichtteilsanspruch gewährt wird.

Die Kommentierung geht auf praktische Fragen ein, die der Gesetzgeber nach wie vor nicht geklärt hat: So bleibt die Schwierigkeit bestehen, den wirtschaftlichen Wert von Beschwerungen oder den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 zu bestimmen, um eine vernünftige Entscheidung über die Annahme der Zuwendung oder Ausschlagung zwecks Geltendmachung des Pflichtteils (und ggf. Zugewinnausgleichs) zu treffen.

Die Literatur und Rechtsprechung zu diesem in der Praxis schwierigen Rechtsgebiet wird umfassend analysiert.

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