Fall 1: Baurecht
Bernhard K.:
„Nachbarn mal wieder: Er widerspricht der Baugenehmigung der Nachbarin, weil sie auf ihrer Garage eine Dachterrasse eingerichtet hat. Wie lösen wir das?“

Fallerläuterung und Lösung:

Vera S.: Verwaltungsfachangestellte
Bei juris findet Vera eine aktuelle Entscheidungsbesprechung, die auch die regional unterschiedliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in solchen Fällen erläutert.
Garagen sind in der einschlägigen Landesbauordnung abstandsrechtlich privilegiert, sie können ohne Abstand zum Nachbargrundstück errichtet werden. Für Dachterrassen gilt das aber gerade nicht. In Bernhards Fall befindet sich die Dachterrasse auf der Garage. Ob die Baugenehmigung durch die Dachterrasse gefährdet ist, lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres beantworten.
Vera erfährt in der Entscheidungsbesprechung, dass die Garagen- und die Terrassennutzung eindeutig voneinander zu trennen sind. Die Bauherrin hat ein Geländer angebracht, das die Dachterrasse von dem freizuhaltenden Bereich trennt. Sie verhindert damit die Gefahr einer illegalen Nutzung der Abstandsfläche. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts bestätigte diese Praxis bereits in einem ähnlich gelagerten Fall. Vera kommt deshalb zum Ergebnis, dass die Dachterrasse in dem vorliegenden Fall nicht zu beanstanden ist.
juris hilft Vera dabei, die für die Falllösung wichtigen Aspekte Schritt für Schritt zu prüfen. Die fundierte Begründung ihrer Entscheidung trägt zu einem schnellen Abschluss der Vorgänge bei.
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