
Dabei waren die für die Praxis sehr wichtigen Wahlvorschriften komplett neu zu kommentieren, und es war die am 1. April 2017 in Kraft getretene Regelung einzuarbeiten, nach der Leiharbeitnehmer bei der Berechnung von Arbeitnehmerzahlen im Entleiherbetrieb nun stets zu berücksichtigen sind.
Der Kommentar, seit Jahrzehnten ein Klassiker, erscheint in Neuauflage in zwei Bänden. Der erste Band kommentiert ausführlich den organisatorischen Teil des Betriebsverfassungsgesetzes einschließlich der Wahlordnung auf neuestem Stand der Rechtsprechung und enthält sowohl den kompletten Text des BetrVG als auch einen Überblick über das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG).
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