
Seit Oktober 2004 steht die Europäische Aktiengesellschaft oder Societas Europaea (S.E.) in der EU als europäische Gesellschaftsform zur Verfügung. Die Diskussion über eine Europäische Aktiengesellschaft reicht bis in die 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Nach verschiedenen gescheiterten Versuchen, eine einheitliche Europäische Aktiengesellschaft zu schaffen, kam es im Jahr 2001 dann zu einer überraschenden Einigung.
Diese Einigung konnte jedoch in vielen, zum Teil entscheidenden Bereichen nur durch weitgehende Kompromisse erzielt werden. Daher ist zu befürchten, dass es nicht eine einheitliche, sondern eine Vielzahl national ausgeprägter und zum Teil sehr unterschiedlicher Europäischer Aktiengesellschaften geben wird.
Die von der Stiftungsgastdozentur für Internationales Bankrecht ausgerichtete Tagung am 6. und 7. November 2003 in Frankfurt sollte aus rechtsvergleichender Sicht Aufschluss über Stand und Inhalt der Umsetzungsarbeiten in maßgeblichen Mitgliedstaaten der EU geben. Der vorliegende Band gibt die auf der Tagung gehaltenen Referate wieder.
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