Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

Der Verfasser entwickelt erstmals ein vollständiges Regelungskonzept für die erlaubte Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Herausgeber/Autoren:
  • Marius Leven

Er stellt klar, dass die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung stets der tatbestandlichen Vorteilsannahme vorausgehen muss, verliert aber gleichwohl die weiteren Tatbestandsalternativen der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB nicht aus dem Blick.

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