
Nach jahrelangen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat im Oktober 2016 das neue Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verabschiedet. Es beinhaltet insbesondere eine Reform der steuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen.
- So sollen u. a. die Erben von Firmen mit einem Wert von bis zu 26 Millionen Euro von der Erbschaftsteuer befreit bleiben, wenn sie das Unternehmen mindestens sieben Jahre lang weiterführen.
- Bei großen Betriebserbschaften ab 26 Millionen Euro wird es ein Wahlrecht geben: Entweder der Erbe begleicht die Steuerschuld auch aus seinem Privatvermögen oder der Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Millionen Euro ganz entfällt.
Das von Ernst & Young erstellte Handbuch zur Reform der Erbschaftsteuer bereitet das gesamte Gesetzgebungsverfahren für die Praxis auf. Es erläutert und bewertet die neuen Regelungen umfassen. Praxisbeispiele und Anwendungshinweise verdeutlichen die nunmehr verbleibenden Handlungsoptionen für den Erben oder Beschenkten.
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