Frankfurter Kommentar zum Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäschegesetz, GeldtransferVO, relevante Vorgaben aus AO, KWG, StGB, VAG, ZAG

Das Geldwäschegesetz ist Ausgangspunkt jeder präventiven Tätigkeit zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Beachtung des GwG gehört ebenso wie eine risikoorientierte Präventionsarbeit zu einem geordneten Risikomanagement; umgekehrt kann eine Missachtung zu Sanktionen der Aufsichtsbörden und Reputationsverlust führen. Geldwäscheprävention betrifft nicht nur den Finanzsektor, sondern auch viele andere Branchen.
Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht ausschließlich im Geldwäschegesetz zu finden, sondern werden durch weitere Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften flankiert. Neben dem Straftatbestand des § 261 StGB finden sich Vorgaben in Abgabenordnung (AO), Kreditwesengesetz (KWG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Zudem gilt für bestimmte Verpflichtete die Geldtransferverordnung.
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