Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, nach dem Wohnungseinbruchdiebstähle härter bestraft werden sollen, im Bundestag eingebracht.
Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/12359 – PDF, 938 KB) hatte der Bundestag bereits am 19.05.2017 erstmals beraten, während der Regierungsentwurf (BT-Drs. 18/12729 – PDF, 980 KB) parallel dem Bundesrat zugegangen war. Dieser hat in seiner Sitzung am 02.06.2017 eine Stellungnahme beschlossen, die nun zusammen mit dem Gesetzentwurf und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag vorliegt. Darin verlangt die Länderkammer, an zwei Stellen Formulierungen des Gesetzentwurfs zu ändern, was die Bundesregierung aber ablehnt.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 371 v. 15.06.2017