Nach der teilweisen Neubesetzung des EuGH ist Herr Maciej Szpunar zum Ersten Generalanwalt des EuGH bestimmt worden.
Maciej Szpunar wurde 1971 geboren. Er ist Absolvent der rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität von Schlesien und des Europakollegs, Brügge. Seinen Doktor der Rechte hat er 2000 erworben. Seine Habilitation in Rechtswissenschaften war 2009, seine Professur für Rechtswissenschaften erhielt er 2013. Visiting Scholar war er am Jesus College, Cambridge (1998), an der Universität Lüttich (1999) und am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz (2003). Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt dauerte von 2001-2008, zudem war er von 2001-2008 Mitglied des Unterausschusses für internationales Privatrecht des Ausschusses für die Kodifizierung des Zivilrechts beim Justizministerium. Er ist seit 2008 Kuratoriumsmitglied der Europäischen Rechtsakademie Trier und seit 2006 Mitglied der Research Group on EC Private Law (Acquis Group). Von 2008-2009 war er Unterstaatssekretär im Amt des Ausschusses für Europäische Integration, dann im Außenministerium (2010-2013).
Herr Szpunar ist Vizepräsident des Wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Justiz, Bevollmächtigter der polnischen Regierung in zahlreichen Rechtssachen vor den Gerichten der Europäischen Union, Leiter der polnischen Delegation bei den Verhandlungen zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion. Er ist Mitglied der Schriftleitung mehrerer juristischer Fachzeitschriften und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zum Europarecht und internationalen Privatrecht.
Seit dem 23.10.2013 ist er Generalanwalt am EuGH.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 155/18 v. 11.10.2018