Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) hat zu dem Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes Stellung genommen.
Der BDVR teilt das allgemeine Ziel des Entwurfs, "dass die sich an ein behördliches Zulassungsverfahren gegebenenfalls anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden (sollen)" uneingeschränkt. Er weist in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf hin, dass die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahren vor allem bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben schon bisher einen deutlich untergeordneten Anteil an der Gesamtdauer der Planungsverfahren haben. Sachgerechte prozessuale Änderungen zur weiteren Verbesserung der Verfahrenslaufzeiten werden vom BDVR dennoch ausdrücklich begrüßt.
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Stellungnahme des BDVR v. 06.08.2020 (PDF, 292 KB)
Quelle: Pressemitteilung des BDVR v. 07.09.2020