Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtenverordnung-Immobilien - GwGMeldV-Immobilien) Stellung genommen.
In ihrer Stellungnahme hat sich die BRAK mit der Problematik einer unzureichenden Verordnungsermächtigung, dem Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt, Unklarheiten und Praktikabilitätsproblemen sowie weiteren Themen kritisch auseinandergesetzt.
Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 30/2020 v. 29.06.2020 (PDF, 240 KB)
Quelle: Website der BRAK