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Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren
Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.
Am 18.09.2020 beschloss er, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Kinder sollen von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden – auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern, betont der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf sieht vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben.
Der Bundesrat will mit seinem Entwurf Lehren aus dem sog. Staufener Missbrauchsfall ziehen, der 2017 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Er setzt Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals eingesetzt worden war.
Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Weitere Informationen Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht (BR-Drs. 360/20 – PDF, 386 KB)
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 18.09.2020
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