Der BGH hat die Revision eines Pfarrers, der seine ehemalige Geliebte in einem Erotik-Datingportal zu einem "Vergewaltigungsrollenspiel" angeboten hat und vom Landgericht wegen versuchter sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, zurückgewiesen.
Das LG Stendal hatte den Angeklagten wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen tauschte der Angeklagte, ein mittlerweile in den Ruhestand getretener Pfarrer, im Sommer 2016 u.a. mit zwei Männern über ein Erotik-Datingportal umfangreiche, sexuell betonte Nachrichten aus. Er gab sich dabei als seine frühere Geliebte aus. Im Verlaufe dieser Chats veranlasste der Angeklagte die beiden Männer in der irrigen Annahme, mit ihrer vermeintlichen Gesprächspartnerin ein Treffen zu einem "Vergewaltigungsrollenspiel" vereinbart zu haben, dazu, die Geschädigte zu Hause aufzusuchen und an dieser gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die beiden Männer kamen dem in dem Glauben an ein einvernehmliches Handeln mit der Geschädigten nach. Die Geschädigte, die von alledem nichts wusste, konnte in beiden Fällen nach dem Eintreffen der Männer die Tatausführung verhindern.
Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des angegriffenen Urteils geltend gemacht.
Der BGH hat die Revision zurückgewiesen.
Nach Auffassung des BGH hat die Überprüfung des Urteils und des Verfahrens keinen Rechtsfehler ergeben.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz
LG Stendal, Urt. v. 30.10.2019 - 502 KLs 4/19, 307 Js 16625/16
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 125/2020 v. 02.10.2020