Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) Stellung genommen.
Die Stellungnahme beschränkt sich auf das geplante Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft.
Nach Auffassung der BRAK verfolgt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßenswerte und legitime Ziele. Das geplante Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in bestimmten Bereichen der Fleischwirtschaft begegnet aus Sicht der BRAK hingegen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Verbot greife in Grundrechte aus Art. 12 GG und Art. 14 GG sowie in die europäische Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Dabei sei zweifelhaft, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt sei. Solange Schutzmechanismen wie Kontrolle und Sanktionierung nicht erkennbar ausgeschöpft seien, könnten solche Eingriffe nicht gerechtfertigt sein. Ein Verbot dürfe nur ein letztes Mittel sein. Der Gesetzgeber sollte sein Augenmerk auf eine Verbesserung der Kontrolle und der Durchsetzung von Sanktionen richten und nicht vorschnell in Grundrechte und europäische Grundfreiheiten eingreifen.
Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 60/2020 v. 02.10.2020 (PDF, 74 KB)
Quelle: Website der BRAK