Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zu einer Formulierungshilfe des BMJV für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten Stellung genommen.
Der Deutsche Richterbund begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Jedoch bedarf es zur Gewährleistung der von Art. 5 GG geschützten freien Meinungsäußerung und kritischer Berichterstattung einer weitergehenden Einhegung des zu weit gefassten neuen Straftatbestandes.
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Stellungnahme des DRB Nr. 5/2021 v. 22.02.2021 (PDF, 74 KB)
Quelle: Pressemitteilung des DRB v. 22.02.2021