juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:24.03.2023
Quelle:juris Logo
Norm:EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 6/2023 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 6/2023 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 6/2023 - Digital-Konzerne und der DSA: Schon jetzt problematisch?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

vergangene Woche ließ Binnenmarktkommissar Thierry Breton verlautbaren, dass schon die erste Pflicht, die der DSA statuierte – die Abgabe einer Erklärung zu den durchschnittlichen Nutzerzahlen von Online-Plattformen und Suchmaschinen in der EU – von manchen Plattformen nicht erfüllt wurde. Einige hätten überhaupt keine Zahlen angegeben, andere hätten einfach behauptet, die maßgeblichen Schwellen nicht zu erreichen.

Interessanterweise scheinen sich vor allem Amazon, Apple, AliExpress und Pinterest mit der Veröffentlichung ihrer genauen Nutzerzahlen zu zieren, wenn sie auch zugeben, über der Grenze von 45 Mio. zu liegen. Unter anderem Spotify und Telegram erklärten lapidar, unter dieser Schwelle zu liegen, ebenso wie verschiedene Erotik-Portale. Wie glaubhaft diese „Eigeneinschätzungen“ sind, muss stark bezweifelt werden.

Eines ist jedenfalls sicher: Wie die Kommission auf die doch recht deutliche Impertinenz schon in der „ersten Stunde“ des DSA reagieren wird, wird dessen weiteren Erfolg prägen. Ob die Instrumente der neuen Verordnung, die gerade große Tech-Konzerne wie die oben genannten in die Schranken weisen sollen, wirken, oder ob sich der DSA bereits jetzt als zahnloser Tiger erweist: Die ganze Welt sieht wachsam zu.

In dieser Ausgabe stellt zunächst Klaus Spitz eine Entscheidung des LArbG Hannover zur Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen bzw. Aufzeichnungen eines elektronischen Zugangserfassungssystems im Rahmen eines Kündigungsprozesses vor (LArbG Hannover, Urt. v. 06.07.2022 - 8 Sa 1149/20) (Anm. 2).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Pascal Bronner zum Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen eines Scraping-Vorfalls bei Facebook (LG Paderborn, Urt. v. 19.12.2022 - 3 O 99/22) (Anm. 3).

Bernd Wagner und Lars Allstadt widmen sich der Zulässigkeit grenzüberschreitender Videoverhandlungen (VG Freiburg, Beschl. v. 11.03.2022 - 10 K 4411/19) (Anm. 4).

Christoph Halder ist mit einer Anmerkung zur Auslegung einer Fristverlängerungsbitte eines Verbrauchers als potestativbedingter Verbraucherwiderruf vertreten (LG Berlin, Urt. v. 06.07.2022 - 46 O 359/21) (Anm. 5).

Schließlich bespricht Luisa Lorenz einen Beschluss des SG München, das sich mit der Frage nach der Vereinbarkeit der Verpflichtung zur Anbindung von Vertragsärzten an die Telematikinfrastruktur mit der DSGVO beschäftigt (SG München, Urt. v. 09.11.2022 - S 38 KA 5155/21) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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