Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
vergangene Woche wurde eine Einigung erzielt, die ein neues EU-Satellitensystem auf den Weg bringen soll: Iris, oder „Infrastructure for Resilience, Interconnection and Security by Satellites“, soll die strategische Weltrauminfrastruktur der EU, bislang bestehend aus den beiden Satellitensystemen „Galileo“ und „Kopernikus“, ergänzen.
Perspektivisch zielt das Projekt auf die Widerstandsfähigkeit der EU sowie auf den Zugang zu Highspeed-Internet für Bürgerinnen und Bürger ab – und das nicht nur in Europa, sondern auch in strategisch wichtigen Regionen wie Afrika und der Arktis. Geplant ist, die Umsetzung bis 2027 abzuschließen. Dafür sollen insgesamt 2,4 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt freigegeben werden.
Die Einigung zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten ist auch eine Reaktion auf die Abhängigkeit der EU von Drittstaaten und privaten Unternehmen im Zusammenhang mit der Satellitenkommunikation, die sich vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs deutlich abgezeichnet hat. Von der ausstehenden formellen Bestätigung abgesehen gilt die Einigung als final.
Die angedachte Ergänzung der digitalen europäischen Infrastruktur wird in jedem Fall einen wichtigen Baustein hinsichtlich der insbesondere in jüngerer Vergangenheit zunehmenden Gespräche zur digitalen Souveränität der EU darstellen.
In dieser Ausgabe erwartet Sie zunächst ein Beitrag von Klaus Spitz zur fristlosen Kündigung eines Datenschutzbeauftragten wegen reiner Amtspflichtverletzungen (ArbG Heilbronn, Urt. v. 29.09.2022 - 8 Ca 135/22) (Anm. 2).
Anschließend befasst sich Christoph Halder mit kommunalen Informationsangeboten im Lichte des Grundsatzes der Staatsferne der Presse und den daraus folgenden wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen (BGH, Urt. v. 14.07.2022 - I ZR 97/21) (Anm. 3).
Luisa Lorenz ist mit einer Anmerkung zur Begrenzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs durch Belange des Sozialdatenschutzes vertreten (VGH München, Beschl. v. 10.08.2022 - 7 CE 22.1099) (Anm. 4).
Carsten Schier widmet sich der Zulässigkeit polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit im Internet und insbesondere in sozialen Medien bei erwiesener Straftat (OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.09.2022 - 3 O 66/22) (Anm. 5).
Schließlich bespricht Christoph Keller eine Entscheidung des VG Düsseldorf zu Wohnungsdurchsuchungen zum Zweck der Abschiebung und organisatorischen Anforderungen an die Behörden (VG Düsseldorf, Beschl. v. 16.11.2020 - 7 I 32/20) (Anm. 6).
Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre
Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann