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Dokumentinformation
Datum: | 17.03.2017 |
Beschreibung: |
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 10. Senat | L 10 SF 35/16 EK AS Beschluss | Sozialgerichtliches Verfahren - PKH-Verfahren - überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - rechtzeitige Erhebung der Verzögerungsrüge im Ausgangsverfahren - keine Präklusionswirkung bei nicht eiligen Verfahren - Nachteil - aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen Erstattungsbescheid - grundsätzlich kein Vorteil durch Hinausschieben der Zahlungspflicht - Entfallen des Nachteils nur bei leichterer Rückzahlung zu späterem Zeitpunkt - kein Zinsgewinn bei Ausgeben des Geldes für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt - Interesse an baldiger Klärung bei Pilotwirkung des Ausgangsverfahrens - Passivlegitimation - kein Anspruchsübergang auf den Grundsicherungsträger - fehlende Zweckidentität - unterschiedliche Zwecke von Entschädigungsleistungen und Grundsicherungsleistungen | § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 2 S 1 GVG, § 198 Abs 3 S 1 GVG, § 198 Abs 3 S 3 GVG, § 198 Abs 3 S 4 GVG, ... |
Ansichten: | Kurztext, Langtext |
Quelle: |
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