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Dokumentinformation
Datum: | 26.09.2019 |
Beschreibung: |
BSG 3. Senat | B 3 P 1/18 R Urteil | Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung und Anpassung von Pflegesätzen sowie Entgelten für Unterkunft und Verpflegung - Bemessung der Höhe eines Gewinn- bzw Risikozuschlags - Rechtswidrigkeit einer pauschalen Orientierung an der für die Verzinsung von Sozialleistungen geltenden 4%-Regelung - Sachaufklärung von Amts wegen - interne Plausibilitätskontrolle - externer Vergleich - in Blick nehmen der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten - Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Beitragssatzstabilität - Gewährung einer schriftlichen Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner - Ermessen der Schiedsstelle - Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit und Angemessenheit in eigener Verantwortung - Berechtigung zu Einholung von Sachverständigengutachten - Bemessung der von den Versicherten allein zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung - Refinanzierung prognostischer Gestehungskosten | § 70 Abs 1 SGB 11, § 70 Abs 2 SGB 11, § 75 Abs 2 SGB 11, § 76 Abs 2 S 1 SGB 11, § 76 Abs 2 S 3 SGB 11, ... |
Ansichten: | Kurztext, Langtext |
Quelle: |
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