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Dokumentinformation
Datum: | 04.10.2018 |
Beschreibung: |
EuG 5. Kammer | T-150/17 Urteil | Europäisches Markenrecht – Nichtigkeitsverfahren - "FLÜGEL (Unionswortmarke)/... VERLEIHT FLÜGEL (nationale [österreichische] Wortmarke)" – zur Verwirkung durch Duldung – Ausschlussfrist - Beginn - relative Nichtigkeitsgründe - Verwechslungsgefahr - Beurteilungskriterien - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - Beurteilungskriterien - Verfahrensvorschriften - Begründung von Entscheidungen - Zweck - zur Begründungspflicht der Entscheidung des EUIPO – Bezugnahme der Beschwerdekammer auf die Feststellungen der Nichtigkeitsabteilung, welche eine Würdigung der Warenähnlichkeit auf der Grundlage von Art. 8 Abs. 5 EGV 207/2009 vorgenommen hat – Beschwerdekammer hat die Warenähnlichkeit aufgrund des Art. 8 Abs. 1 EGV 207/2009 zu prüfen – Erwägung der Beschwerdekammer reichen nicht aus – zur Warenähnlichkeit von alkoholischen Getränken und einem Energiegetränk – fehlende Ähnlichkeit und insoweit keine Verwechslungsgefahr | Art 54 Abs 2 EGV 207/2009, Art 61 Abs 2 EUV 2017/1001, Art 53 Abs 1 Buchst a EGV 207/2009, Art 60 Abs 1 Buchst a EUV 2017/1001, Art 8 Abs 1 EGV 207/2009, ... |
Ansichten: | Kurztext, Langtext |
Quelle: |
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