KEHE Grundbuchrecht Kommentar

Für jeden Notar und jede Notarin ist das Grundbuchrecht ein essentielles Thema, mit dem sie täglich in ihrer Kanzlei zu tun haben. Absolute Rechtssicherheit ist hier oberstes Gebot. Wer auf den neuen KEHE, den bewährten Kommentar zum Thema Grundbuchrecht, setzt, ist auf der sicheren Seite.

Herausgeber/Autoren:
  • Prof. Ulrich Keller,
  • Dr. Jörg Munzig (Notar)

Das Grundbuchrecht gehört in den Notariatskanzleien zur absoluten Routine. Aber gerade bei immer wiederkehrenden Prozessen liegt der Teufel im Detail – und für diese Fälle sollten Sie den KEHE, den bewährten Kommentar zum Grundbuchrecht in einem Band, griffbereit im Regal stehen haben. Denn nicht nur das Grundbuchamt, sondern auch Ihre Mandanten erwarten einen reibungslosen Ablauf.

Auf über 1.800 Seiten finden Sie in dem von Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann begründeten KEHE alle relevanten Informationen zu jedem Stadium des Grundbuchverfahrens – und das ausführlich und kompetent in einem Band. Erläutert und kommentiert ist das gesamte materielle und formelle Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht, einschließlich des Abdrucks von begleitenden Verordnungen und Verwaltungsanweisungen:

  • Einleitung zum Grundbuchverfahren und zum materiellen Grundstücksrecht
  • Kommentierung der Grundbuchordnung (GBO)
  • Kommentierung der Grundbuchverfügung (GBV)
  • Kommentierung der Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV)
  • Kommentierung der Gebäudegrundbuchverfügung (GGV)
  • Kommentierung des Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
  • Kommentierung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens (GBMaßnG)
  • Abdruck der Geschäftsordnung für Grundbuchsachen
  • Abdruck der Wiederherstellungsverordnung
  • Abdruck der Sachenrechts-Durchführungsverordnung
  • Abdruck der VwV Grundbuchsachen Sachsen 2023

Auf dem neuesten Rechtsstand

Die 9. Auflage des KEHE ist topaktuell. Die Rechtsprechung ist bis Juni 2023 eingefangen, ebenso die Gesetzgebung zum Grundstücks- und Grundbuchrecht. Dazu zählen u. a.:

  • Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187)
  • Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Pflegschaftsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I S. 882)
  • Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436)
  • Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802)
  • Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)

Das Grundbuchrecht auf dem Weg in die Digitalisierung

Auch wenn die Digitalisierung des Grundbuchwesens mit Einführung des sogenannten Datenbankgrundbuchs noch auf sich warten lässt: Der digitale Umbruch wirft seine Schatten voraus. In einigen Bundesländern wurde der elektronische Rechtsverkehr bereits eingeführt, in anderen ist er noch im Testbetrieb. Probleme im Zusammenhang mit dem Nachweis der Echtheit von Erklärungen oder der Vorlage von Urkunden werden sich aber kaum vermeiden lassen. Und trotzdem muss das Grundbuchverfahren rechtssicher ausgestaltet sein. Selbstverständlich berücksichtigt die Neuauflage des KEHE all diese Neuerungen.

Eine ausführliche Einleitung zu grundsätzlichen Verfahrensfragen rundet den Kommentar ab. Materiell-rechtliche Fragen erläutern die Autoren nur dort, wo es für das Verständnis unerlässlich ist.

Besondere Vorteile durch breites Autorenspektrum

Das Autorenteam rekrutiert sich aus verschiedenen Bereichen. So haben am neuen KEHE nicht nur Notare und Notarassessoren mitgeschrieben, sondern auch Richter und Professoren. Dabei ist jeder Autor ein ausgewiesener Experte mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung. Der neuaufgelegte Kommentar zum Grundbuchrecht gibt Ihnen so Sicherheit in allen Zweifelsfragen.

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