Permanente Filter

Als personalisierter und angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit, eigene permanente Filter für Ihre Recherchen zu hinterlegen.

Der Vorteil eines permanenten Filters ist, dass dieser auch nach Löschen einer durchgeführten Recherche weiterhin aktiviert bleibt und Sie so dauerhaft eine Einschränkung auf die für Sie wesentlichen Teile der Datenbank vornehmen können.

Bitte beachten Sie: Innerhalb der Finanzverwaltung können einheitliche Filter vorgegeben sein, die von Ihnen nicht gelöscht oder verändert werden können.

Klicken Sie zum Anwenden eines permanenten Filters zunächst auf unterhalb der Suchzeile und treffen Sie dort Ihre Auswahl.

Ist ein permanenter Filter aktiv und Ihr Suchergebnis entsprechend eingeschränkt, wird das Filtersymbol rot dargestellt. Zeigen Sie mit der Maus auf das Symbol um zu sehen, welche Filterkriterien angewendet werden.

Vorhandene Filter können über das Filtersymbol schnell aus- oder abgewählt werden.

Zur Verwaltung bestehender oder zum Anlegen neuer Filter klicken Sie auf .

Klicken Sie in der Verwaltung zum Anlegen eines neuen Filters auf .

Geben Sie Ihrem permanenten Filter einen Namen und treffen Sie gewünschte Einstellungen in den Bereichen „Rechtsgebiete“, „Regionen“ und/oder „Sachgebiet“.

Klicken Sie abschließend auf .

Über die Verwaltung können Sie einen Filter anklicken, um ihn permanent für die Recherchen zu übernehmen.

Über können Einstellungen einzelner Filter geändert werden.

Über können Filter komplett gelöscht werden.

Bitte beachten Sie: Über Ihren Administrator können Filter zur Auswahl vorgegeben sein, die nicht verändert oder gelöscht werden können.

Weitere Informationen zur Filterverwendung finden Sie im Hilfethema „Filter“.