• 11.08.2026
  • juris – Die Monatszeitschrift (jM)

Formelle Fehler im Massenentlassungsverfahren: Der 6. Senat des BAG zieht einen Schlussstrich - Zugleich eine Besprechung von BAG, Urt. v. 01.04.2026 - 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22

Dr. Kalle analysiert die jüngste Rechtsprechung von EuGH und BAG zu formellen Fehlern im Massenentlassungsverfahren. Entgegen zwischenzeitlichen Bestrebungen des BAG, die strenge Fehlerfolgenlehre zu lockern, bleibt es dabei: Eine fehlende oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der betroffenen Kündigungen und kann nachträglich nicht geheilt werden. Der Autor begrüßt zwar, dass der 6. Senat die Unwirksamkeitsfolge nunmehr dogmatisch in § 18 KSchG statt in § 134 BGB verortet. Kritisch sieht er jedoch die weiterhin fehlende Differenzierung nach der Schwere von Verfahrensfehlern sowie die unterschiedliche Behandlung von Anzeige- und Konsultationsverfahren. Für Arbeitgeber bleibt das Massenentlassungsverfahren damit ein erhebliches kündigungsrechtliches Risiko.
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Quelle: Fundstelle:
  • jM 2026, 237-242
Autoren:
  • Akad. Rat a.Z. Dr. Ansgar Kalle