• 18.03.2026
  • Anwalt und Kanzlei (AK)

Terminsgebühr: Festsetzung nach § 11 RVG bindet Rechtsschutzversicherung nicht

Ein Rechtsschutzversicherer muss einen rechtskräftigen Beschluss nach § 11 RVG im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant nicht gegen sich gelten lassen, wenn der Anwalt den Antrag auf Vergütungsfestsetzung erst gestellt hat, nachdem er wusste, dass etwaige Rückzahlungsansprüche vom Auftraggeber auf den Rechtsschutzversicherer übergegangen sind. Wie der BGH diese Entscheidung begründet, lesen Sie in AK Anwalt und Kanzlei.

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Anwalt und Kanzlei (AK)
Quelle: Fundstelle:
  • AK 2026, 47
Autoren:
  • Martin Huff