• 25.03.2026
  • Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht (ESGZ)

Notwendige Entgeltgleichheit auch bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten

Das BAG verschärft die Anforderungen an tarifliche Mehrarbeitszuschläge. Zuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeitschwelle benachteiligen Teilzeitbeschäftigte unzulässig – und können zugleich eine mittelbare Geschlechtsdiskriminierung darstellen. Vor dem Hintergrund der europäischen Entgelttransparenzvorgaben gewinnt die Entscheidung zusätzliche Brisanz.

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Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht (ESGZ)
Quelle: Fundstelle:
  • ESGZ 3/2026, 22-23
Autoren:
  • Hanna Jansen
  • Ferdinand Groß