- 25.09.2026
- GmbHR
Das Ende der Signing-Closing-Theorie – Umkehr des Besteuerungsvorrangs und weitere Änderungen in der Grunderwerbsteuer durch das 9. StBerGÄndG
Am 2.7.2026 wurde das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben im Kern berufsrechtlichen Änderungen enthält es gewichtige Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes: Insbesondere die vermeintliche zweifache Besteuerung desselben Lebenssachverhalts beim Auseinanderfallen von Verpflichtungsgeschäft (Signing) und Verfügungsgeschäft (Closing) bei Share Deals soll durch eine Umkehr des Besteuerungsvorrangs der Ergänzungstatbestände beseitigt werden. Flankierend werden die Steuerschuldnerschaft auf die grundbesitzende Gesellschaft erweitert, die Anzeigefristen des § 19 GrEStG vereinheitlicht und auf einen Monat verlängert sowie die Fortgeltung der Gesamthandsfiktion des § 24 GrEStG entfristet. Es werden die Änderungen dargestellt und für die Grunderwerbsteuerpraxis eingeordnet.
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