- 06.08.2026
- Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR)
Die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Interpretation im internationalen Arbeitsrecht
Das im Mai 2026 ergangene Urteil des EuGH in der Rs. Crédit agricole Corporate & Investment Bank behandelt einen Arbeitsrechtsfall, der komplexe Fragen im Schnittfeld von Unionsrecht, internationalem Privatrecht und allgemeinem Völkerrecht aufwirft: Der Ausgangssachverhalt betrifft einen Arbeitsvertrag zwischen einem französischen Unternehmen und einer in Großbritannien beschäftigten Arbeitnehmerin, der britischem Arbeitsrecht unterliegt, um den aber vor den französischen Arbeitsgerichten gestritten wird; vor ihnen stellt sich damit die Frage der Vereinbarkeit des britischen Rechts mit den Vorgaben der Richtlinien des EU‑Arbeitsrechts. Zugleich ist nach den streitigen Vorgängen, aber vor einer gerichtlichen Entscheidung der Austritt Großbritanniens aus der Union wirksam geworden, so dass sich die Frage der Fortgeltung des Unionsrechts für den Sachverhalt stellt. Der EuGH hält in seiner Antwort auf die Vorlage der Cour de cassation fest, dass die Verpflichtung der nationalen Gerichte zur unionsrechtskonformen Auslegung sich auch auf das Recht anderer Mitgliedstaaten erstreckt, und dass der Brexit die Geltung des Unionsrechts nicht rückwirkend aufhebt.
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