Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Kommentar

Das Werk erläutert das Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst auf Grundlage des TVöD und des TV-L.

Begründer:
  • Prof. Dr. iur. utr. Walther Fürst (Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D.)
Herausgeber/Autoren:
  • Christian Fieberg (Ministerialdirigent im Bundesministerium des Innern a.D.),
  • Dr. Reihnard Künzl (Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München),
  • Sascha Pessinger (Richter am Bundesarbeitsgericht)

Mit diesem Werk finden Sie sich in der differenzierten Tariflandschaft problemlos zurecht und schnell das, was Sie suchen. Übersichtlich behandeln die Autoren TVöD und TV-L zusammenhängend – leicht verständlich, praxisnah, auf fachlich herausragendem Niveau.

Der Kommentar dokumentiert die wesentlichen Tariftexte einschließlich der Entgeltordnungen – vollständig oder konzentriert auf das Wichtigste – stets auf dem neuesten Stand:

  • TVöD mit TV-Ärzte/VKA
  • TV-L mit TV-Ärzte
  • alle Spartentarifverträge in durchgeschriebenen Fassungen
  • TVÜ Bund/VKA und TVÜ Länder
  • Altersversorgungs-Tarifverträge (ATV und ATV-K)
  • sonstige Tarifverträge wie TV-SozAb-L, TV ZUSI-VKA und TdL, TV-EUmw/VKA und TV-EntgeltU-B/L, TV flexible Arbeitszeiten (Bund und VKA), TV ATZ
  • Tarifverträge Berlin, Hessen
  • EntgO Bund/ TdL/VKA
  • Ausbildungstarifverträge

Die synoptische Darstellung der Normtexte vor den Erläuterungen und eine gemeinsame Kommentierung von TVöD und TV-L zeigt Zusammenhänge, verdeutlicht weitgehende Übereinstimmungen und gibt Abweichungen eine schärfere Kontur.

Der Kommentar liefert sowohl Praktikern in der Verwaltung als auch Juristen eine lösungsorientierte Antworten auf Basis von reichhaltiger, durchaus auch kritisch gewürdigter Rechtsprechung.

Die allgemein-arbeitsrechtlichen Grundlagen sind selbstverständlich mit einbezogen, viele weitere Vorschriften, Verordnungen und Erlasse (z. B. AGG, ArbZG, BEEG, EFZG, TVG) werden dort berücksichtigt, wo sie relevant sind.

Als Band IV ist das Werk Teil des renommierten Gesamtkommentars Öffentliches Dienstrecht (GKÖD) – kurz FÜRST genannt – und bringt mit, wofür das Gesamtwerk geschätzt wird:

  • den klaren Fokus auf die Rechtsprechung und wissenschaftliche Tiefe
  • die praktische Anwendbarkeit jeder einzelnen Erläuterung
  • einen Detailreichtum, der kaum zu überbieten ist
  • und last but not least: ein erstklassiges Autorenteam

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