• 23.05.2024
  • juris PraxisReport IT-Recht

Die Schutzfähigkeit von Spielkonzepten

Im Rahmen einer urheberrechtlichen Rechtsstreitigkeit vor dem LG Köln begehrt die Verfügungsklägerin die Unterlassung der Veröffentlichung eines Computer-/Smartphone-Videospiels. Die Verfügungsklägerin ist eine Gesellschaft nach französischem Recht, die das Smartphone-Spiel „Titel entf.“ entwickelt hat. Die Antragsgegnerin ist eine Gesellschaft, die das Computer-/Smartphone-Videospiel „F. V.“ entworfen hat. Streitgegenständlich ist ein Computer-/Smartphone-Videospiel des Genres Rennspiel, welches die Antragsgegnerin von der Antragstellerin kopiert haben soll. Es handelt sich um ein „Idle Racing Game“ mit vier Disziplinen und dem Konzept des Trainings der Spielfiguren.
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Quelle:
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Fundstelle:
Lodigkeit, jurisPR-ITR 9/2024 Anm. 2

Autoren:
Klaus Lodigkeit