• 27.06.2024
  • juris PraxisReport IT-Recht

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Mit dem DDG wird der Digital Services Act (DSA) in mitgliedstaatliches Recht umgesetzt und auf nationaler Ebene ergänzt. Schon zuvor galten (spätestens) seit dem 17.02.2024 die Vorschriften des DSA unmittelbar für alle Arten von Vermittlungsdiensten. Im Wesentlichen wird durch das DDG das Telemediengesetz (TMG) – weitestgehend inhaltsgleich – abgelöst und auch das NetzDG wird überwiegend durch das Regelungsgefüge von DSA und DDG ersetzt.
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Quelle:
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Fundstelle:
jurisPR-ITR 11/2024 Anm. 2

Autoren:
Priska Katharina Büttel