• 11.07.2024
  • juris PraxisReport Sozialrecht

Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) als Arbeitsunfall?

Die weltweite Pandemie mit dem SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) als Erreger der Krankheit „Covid-19“ stellte auch die Gesetzliche Unfallversicherung vor größere Probleme. So wurden bis Ende März 2024 insgesamt rund 545.000 BK-Verdachtsanzeigen (BK-Nr. 3101) erstattet und ca. 80.000 potenzielle Arbeitsunfälle bei den Unfallversicherungsträgern angezeigt (Zahlen der DGUV, vgl. https://www.dguv.de/medien/inhalt/mediencenter/hintergrund/covid/dguv_zahlen_covid.pdf, zuletzt abgerufen am 18.06.2024). Angesichts dieses Fallvolumens ist die Zahl der bisherigen Sozialgerichtsurteile überschaubar (vgl. die Rechtsprechungsübersicht bei Schlaeger in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK SozR, Stand März 2024, § 218g SGB VII Rn. 19 ff.). Das hier besprochene Urteil ist das erste LSG-Urteil zu der Frage, inwieweit eine Coronavirus-2-Infektion ein Arbeitsunfall (§ 8 Abs. 1 SGB VII) sein kann. Dass eine Pandemie mit jederzeitiger Ansteckungsmöglichkeit besondere Nachweisprobleme mit sich bringt, zeigt das vorliegende Urteil.
juris PraxisReport Sozialrecht

Quelle:
juris PraxisReport Sozialrecht

Fundstelle:
jurisPR-SozR 13/2024 Anm. 1

Autoren:
Tobias Schlaeger