• 09.12.2024
  • juris PraxisReport IT-Recht

Konkludente Einwilligung: Fotos von mit Fototapeten dekorierten Räumen im Internet

Die Veröffentlichung von Fotos im Internet, auf denen mit Fototapeten dekorierte Räume abgebildet sind, beschäftigte in den vergangenen Jahren mehrere Instanzgerichte. Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob durch die Fertigung und Veröffentlichung der Bilder Urheberrechte hinsichtlich der auf der Tapete gedruckten Fotomotive verletzt werden. Die Sachverhalte waren häufig nahezu identisch und etwaige Ansprüche wurden offenbar von derselben Klägerin geltend gemacht. Die Fälle betrafen insbesondere gewerbliche Räumlichkeiten, etwa in Hotels, Ferienhäusern und gastronomischen Einrichtungen. Am 11.09.2024 hat der BGH in drei Verfahren zum Umfang der urheberrechtlichen Nutzungsrechte in Bezug auf Fototapeten entschieden ( BGH, Urt. v. 11.09.2024 - I ZR 139/23 ; I ZR 140/23 ; I ZR 141/23 ). Der vorliegende Beitrag betrifft die Entscheidung zum Az. I ZR 140/23 , die den Namen „Coffee“ trägt.
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Quelle: Fundstelle:
  • Halder, jurisPR-ITR 23/2024 Anm. 3
Autoren:
  • Uta Stenzel