- 08.04.2026
- juris PraxisKommentar SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 79a SGB IV (Stand: 2026)
Die Kommentierung zeigt den aktuellen Rechtsstand. § 79a wurde durch Art. 6 Nr. 11 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) vom 22.12.20251
in das SGB IV eingefügt. Die Aufnahme in die Inhaltsübersicht erfolgte durch Art. 6 Nr. 1
Buchst. d SGB VI-AnpG. Die Norm ist gemäß Art. 22 Abs. 2 SGB VI-AnpG rückwirkend zum
01.01.2025 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2036 außer Kraft. Die Geltungsdauer ist damit
an die Laufzeit des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität geknüpft.
Der vollständige Artikel ist enthalten in juris PraxisKommentar SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung.
Zugriff erhalten Sie mit:
Zugriff erhalten Sie mit:
juris PraxisKommentar SGB - Gesamtausgabe
Stets aktuelle Kommentierung des gesamten Sozialgesetzbuches inklusive Reformvorhaben.
juris Sozialrecht Premium
Viel zitierte Basisliteratur kombiniert u.a. mit Großkommentaren (HAUCK/NOFTZ, Schlegel/Voelzke) - laufend aktualisiert.